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Ihr Vermächtnis für die Kunst

Dem Städel Museum tief verbunden
– im Leben und darüber hinaus.


Johann Friedrich Städel stiftete im Jahr 1815 mit seinem Testament als erster deutscher Bürger ein Kunstmuseum, das Städelsche Kunstinstitut, eine der ältesten Bürgerstiftungen Deutschlands. Er vermachte nicht nur seine Kunstsammlung, sondern auch sein gesamtes Vermögen den Bürgern und Besuchern seiner Stadt – ein einzigartiges Geschenk!

Dem Vorbild von Johann Friedrich Städel sind seit der Stiftungsgründung viele Menschen gefolgt. In ihrem Testament oder schon zu Lebzeiten haben sie das Städel Museum mit einer großzügigen Spende, Zustiftung oder Schenkung bedacht und damit nachhaltig zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung dieser einzigartigen Institution, auch über ihre eigene Lebenszeit hinaus, beigetragen.

Ich wusste gar nicht, dass Schenken so glücklich macht.

Volker Westerborg, Förderer des Städel Museums

Auch heute noch sind viele hochkarätige Ausstellungen, der Ausbau und die Pflege der Sammlung sowie die intensive Vermittlungs- und Forschungsarbeit nur dank großzügiger Spenden und Schenkungen sowie testamentarischer Zuwendungen realisierbar.

Engagement ist immer Ausdruck einer besonderen Verbundenheit. Mit einer Schenkung oder einer testamentarischen Zuwendung an das Städel Museum setzen sie Ihrer Liebe und Begeisterung für Kunst und Kultur ein Denkmal.

Kunst zu besitzen und sammeln zu können, ist ein großes Privileg, welches Menschen mit einem Gefühl tiefer Dankbarkeit erfüllt. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten oder im Testament verfügt, können Sie dieses Glück teilen.

Philipp Demandt, Direktor des Städel Museums

Kontakt

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zum Thema Schenkungen und Nachlassgestaltung wünschen.
Ich freue mich, mit Ihnen über die vielfältigen Möglichkeiten, das Städel Museum langfristig und dauerhaft zu fördern, ins Gespräch zu kommen.

Ihr Testament für die Kunst

Warum ein Testament verfassen?

Vielen Menschen ist es ein persönliches Anliegen, etwas Bleibendes zu hinterlassen und selbst darüber zu entscheiden, wie mit dem Nachlass umgegangen wird. Wenn es Ihr Wunsch ist, Personen oder Institutionen über Ihre gesetzlichen Erben hinaus zu berücksichtigen, ist es notwendig, ein Testament zu verfassen. Trotz Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht außer Kraft setzen – der sogenannte Pflichtteil steht Ihren engsten Angehörigen (Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, Enkelkindern, Eltern) zu. Gibt es keine gesetzlichen Erben und kein niedergeschriebenes Testament oder einen Erbvertrag, ist der Staat der gesetzliche Erbe.

Ihr Vermächtnis für die Kunst

Mit einem Testament zugunsten des Städel Museums können Sie sich über den Tod hinaus für das engagieren, was Ihnen zu Lebzeiten besonders am Herzen liegt: die Kunst. In Ihrem letzten Willen können Sie auf Wunsch festhalten, dass Sie ein bestimmtes Projekt unterstützen möchten, zum Beispiel aus dem Bereich Bildung und Vermittlung oder aus dem Bereich der Restaurierung. Alternativ nennen Sie uns einen Sammlungsbereich (Alte Meister, Moderne, Gegenwart, Skulptur, Fotografie oder Graphische Sammlung), für den Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis eingesetzt werden soll.

Was bleibt

Ein Letzter Wille kann auch ein Anfang sein – für eine Beschäftigung mit dem, was wichtig war und bleiben soll. Im eigenen Leben und für die, die man bedenken will. So kann die Entscheidung, das Städel im Testament zu begünstigen, ein schöner Anlass sein, mit Familie und Angehörigen darüber zu sprechen, welchen Sammlungsbereich oder welches Museumsprojekt man mit seinem Erbe im Städel konkret unterstützen möchte. So kann das Städel schon zu Lebzeiten zum gemeinsamen Erinnerungsort werden, an dem man immer wieder dem begegnen kann, was dem Erblasser am Herzen lag.

Wie gehe ich vor, wenn ich das Städel in meinem Testament berücksichtigen möchte?

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir vermitteln Ihnen einen Rechtsbeistand, mit dem Sie Ihre Angelegenheiten besprechen können.

Gemeinnützig vererben

Das Finanzamt erkennt das Städelsche Kunstinstitut als gemeinnützig und besonders förderungswürdig an. Damit sind wir von der Erbschaftsteuer befreit. Planen Sie, uns testamentarisch zu bedenken, können Sie versichert sein, dass Ihr Vermögen ohne Abzüge dem Städel Museum zugutekommt.

Unsere Würdigung Ihres Engagements

Sprechen Sie uns an, wenn Sie planen, das Städel Museum in Ihrem Letzten Willen zu berücksichtigen, damit Ihr Testament bzw. Erbvertrag dahingehend gestaltet ist und wir in Ihrem Sinne mit Ihrem Erbe umgehen.

Auch freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie das Städel Museum bereits in Ihrem Letzten Willen berücksichtigt haben. Diese Art der Unterstützung ist eine große Ehre für das Museum – gerne möchten wir unsere Dankbarkeit und Anerkennung schon zu Lebzeiten ausdrücken und Ihr Engagement entsprechend würdigen.

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ausgewählte Schenkungen
und ihre Geschichten

Ernst Ludwig Kirchner, Wildboden, ca. 1924

Ernst Ludwig Kircher
Wildboden, 1924
Erworben 1949 aus dem Nachlass von Dr. Carl Hagemann

Max Liebermann, Freistunde im Amsterdamer Waisenhaus, 1881 - 1882

Max Liebermann
Freistunde im Amsterdamer Waisenhaus, 1881–1882
Erworben 1900, gestohlen 1945 am Auslagerungsort,
wiedererworben 1964, Eigentum des Städelschen Museums-Vereins e. V.

Guercino (Giovanni Francesco Barbieri), Madonna mit Kind, 1621 - 1622

Guercino (Giovanni Francesco Barbieri)
Madonna mit Kind, 1621–1622
Erworben 2010 als Schenkung von Barbara und Eduard Beaucamp

Josef Albers, Study for Homage to the Square: From Afar, 1968

Josef Albers
Study for Homage to the Square From Afar, 1968
Erworben 2019 als Schenkung von Karl Gustaf und Annette Ratjen

Über Kunst habe ich so viel Verbindendes erlebt. So viel Austausch, so viel Freude. Das soll weitergehen.

Ein Freund des Städel Museums